Die Bürgerinitiative Kometgründe

entstand 2004 und setzt sich gemeinsam mit ihrer Sprecherin, der Schauspielerin Erika Mottl, für eine menschengerechte, bedarfsorientierte und nachhaltige Bebauung der Kometgründe ein.

In der Ausschreibung

für das Komet-Projekt stand damals, es handle sich um ein unbewohntes Areal. Das war es nicht. Die Falschangabe kam dem Bauwerber gelegen. In seiner Großprojektplanung gab es drei bestehende, bewohnte Wohnhäuser schon 2004 nicht mehr. Tatsächlich ging erst 2014 – zehn Jahre später - das letzte Teilgrundstück des Areals an den Bauwerber. Dem Eigentümer war der Druck zu groß geworden.

Wir wollen ein Aufwachen

erreichen aus der Besinnungslosigkeit, mit der Meidling zugepflastert wird. Im Fall Komet - ein weiteres Hochhaus, ein weiteres Einkaufszentrum, eine weitere Großgarage, noch mehr Schadstoffbelastung und Lärm. Stadtentwicklung und Bezirk sollen sich an den Menschen orientieren, die hier leben. Hochhausprojekte sind in einem gewachsenen Gründerzeitviertel unverträglich! In Wien fehlen nach wie vor klar verbindliche Standort-Richtlinien. Und es fehlen gesetzlich definierte Bodenwert-Ausgleichregelungen. Der aktuelle Stadtentwicklungsplan ("STEP 2025") enthält zwar ein Hochhauskonzept, dieses ist aber rechtlich weiterhin nur marginal gestützt.

Historie - Komet Hochhausprojekt

Jahr 2017

März 2017<a href="#_april_2017">April 2017</a>

  • Verfahrensleitende Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes:

    Das Vorverfahren zur Revision der AnrainerInnen wird eingeleitet. MA 37, HPD-Holding und Wiener Landesregierung werden aufgefordert, binnen 6 Wochen eine Revisionsbeantwortung einzubringen. MA 37 und HPD-Holding können binnen 3 Wochen zum Antrag, der außerordentlichen Verwaltungsgerichtshofbeschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, eine Stellungnahme abgeben. Daraus folgt für das Baubewilligungsverfahren aus 2016 bzw. das Verfahren hinsichtlich der Betriebsanlagengenehmigung, das noch vor dem MBA 12 anhängig ist, dass diese Verfahren im Sinne des Paragrafen 38 AVG bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes im präjudiziellen Verfahren RA 2017/05/0041 - 3 unterbrochen werden könnten.

April 2017

  • 05.04. Verhandlung am Verwaltungsgericht, betr. die Eingabe gegen den Baubescheid der MA37, bzw. MA 64. Die Verhandlung kam zu keinem Ergebnis und wurde vertagt.

  • 20.04. Gewerberechtliche Verhandlung über die große, also die zweite Variante des Projekts. Dazu gibt es eine Sachverständigen-Stellungnahme seitens der AnrainerInnen. Bei der Verhandlung behauptet der Projektwerber dann plötzlich, die von der BI angezweifelte und widerlegte, angebliche Wirksamkeit eines Luftschleiers sei ohnehin von vornherein vor allem zur Zufriedenstellung der Anrainer gedacht gewesen. Schadstoffe würden durch die CO-Absaug-Anlage reduziert.

  • 28.04. zweiter Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Wien

Jahr 2016

Jänner 2016

  • Arch. Podsedensek bittet Dr. Meyenburg zu einem Gespräch.

    Dr. Meyenburg zu dem Gespräch
    1. Es gibt eine teilweise Umplanung des Projektes. Es sollen offensichtlich die Wohnbauten an der Rechten Wienzeile vorgezogen werden. Diesbezüglich wird es in nächster Zeit eine neue, weitere Bauverhandlung geben.

    2. Er (Podsedensek) hat auch nach dem Grund des vehementen Widerstandes gegen das Bauprojekt gefragt. Ich habe mich bedeckt gehalten und im Wesentlichen auf den "Verkehr" verwiesen. Er meinte, dass die Projektwerber eben schon sehr viel Geld in die Hand genommen haben und früher oder später sicher ein Bauprojekt verwirklicht werden wird, wobei eine Geschäftswidmung an diesem Ort wohl zielführend sei.

    3. Wenn es irgendeine Möglichkeit gebe, mit den von mir vertretenen Nachbarn eine "Friedenslösung" zu erreichen, also so habe ich ihn verstanden, im Sinne einer Abänderung des Projektes, wäre es ihm recht. Wir sollten dann wohl auf ihn zukommen.

    4. Ich habe gesagt, dass ich Sie vom Inhalt des Gespräches informieren werde.

Februar 2016

  • Anfrage an Stadträtin M. Vassilakou (MA21) und Stadtrat M. Ludwig (MA37)

    Zur Zeit besteht folgende vollkommen absurde und rechtlich unhaltbare Situation:

    • Die Komet Flächenwidmung von 2008 war bei Nichtrealisierung des Projekts mit Oktober 2013 befristet.

    • Das Büro Vassilakou sah 2013 eine Projekt- Realisierung mit Einreichung der Baugenehmigung als gegeben an.

    • Der VwGh hat im Oktober 2015 die für Komet 2013 erteilte Baugenehmigung aufgehoben.

    Demnach verfügt der Komet Bauwerber seit Oktober 2015 weder über eine gültige Baugenehmigung, noch über eine gültige FW.

    Dessen ungeachtet hat er im Dezember 2015 unter Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen eine modifizierte Komet Bauvariante bei der MA37 zur Bewilligung eingereicht. Eine "Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen" ist 18 Monate lang für alle in diesem Zeitraum eingereichten Ansuchen gültig. Anscheinend für den Komet-Bauwerber auch ohne gültige Flächenwidmung.

    Unsere Fragen dazu:

    • Welche FW galt im Nov./Dez. 2015 und gilt zur Zeit für das Komet-Projekt? Die, bei Nichtrealisierung des Projekts bis Oktober 2013 befristet gewesene und daher, aufgrund der vom VwGh im Oktober 2015 gekippten Baugenehmigung nicht mehr gültige FW von 2008 (Die Nichtrealisierung ist Faktum!) oder die FW von 1999, die kein Großprojekt erlauben würde?

    • Ist eine gültige FW grundsätzlich Voraussetzung zur Einreichung um eine Baubewilligung?

      Wenn ja - mit welcher Befugnis kann die MA37 einen Bewilligungsantrag des Komet-Bauwerbers unter Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen, ohne gültige FW zur Bearbeitung annehmen?

      Wenn nein - wozu dient eine Befristung?

    • Welche "Verfahrens-Hierarchie" besteht zwischen MA21 und MA37? Haben diese zwei, für ein Bewilligungsverfahren zuständigen Behörden wechselweise rechtliche Festlegungen, oder können sie wie im Fall Kometprojekt generell unverbindlich "aneinander vorbei" agieren?

    • Hat der Komet Bauwerber "HPD" bei der MA21 eine neue FW beantragt?

      Wenn ja - wann?

      Wenn nein - warum wird er nicht behördlich dazu aufgefordert?

  • Schreiben an Arch. Podsedensek mit den BI-Standpunkten - bisher keinerlei Reaktion…​

  • Beim Februar - Bauausschuss der Bezirksvertretung wurde die Behandlung der Anträge zu Komet vertagt.

  • Gespräch mit Bezirksvorsteher-Stellvertreter und Bauausschussvorsitzendem Ing. Wilfried Zankl. Ing. Zankl hat sich bereit erklärt, in seiner Funktion als Bauausschussvorsitzender die Rechtsmeinung der Bürgerinitiative an die MA64 / MA37 / MA21 weiterzuleiten.

März 2016

  • Die MA64 hat auf unsere Anfrage rückgemailt, dass die Beantwortung unserer Fragen durch die "Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung" (Stadtrat Ludwig) erfolgen wird. Offensichtlich "Chefsache"…​.. Wir haben Stadträtin Vassilakou davon in Kenntnis gesetzt, da unsere Fragen ja primär die Ungültigkei/Gültigkeit der Flächenwidmung betreffen.

  • Dr. Meyenburg läßt prüfen, welche Möglichkeiten die UVP-Novellierung vom 24.2.2016 für uns eröffnet.

  • Beim März-Bauausschuss der Bezirksvertretung wurde die Behandlung der Anträge zu Komet abermals vertagt.

April 2016

  • Gewerbeverhandlung 13.4.

    Der Leiter des Verkehrsgutachtens des Büro Rosinak bestätigt, dass sämtliche Abgasemissionen, die durch die Zufahrt und Wegfahrt zum Komet-Zentrum in den umliegenden Straßen (z.B. Schönbrunner Schlossstraße) zusätzlich entstehen, bei den Abgasberechnungen komplett ignoriert wurden. Bei den in der Prognosesimulation per Computer wurden zwar an angenommenen "Immissionspunkten" in diesen Straßen (u.a. Schönbrunner Schlossstraße) die dortigen projektbedingten Zusatzimmissionen prognostiziert. Dabei wurden aber NUR jene Schadstoffe berücksichtigt, die am Areal von Komet (also primär in der Tiefgarage und auch bei dessen Ausfahrt von innen) entstehen.

    Die durch die durchschnittlich 2100 zusätzlichen PKW- und LKW-Fahrten pro Tag zum und weg vom Komet in den umliegenden Straßen wurden in der Berechnung ignoriert. Gerade so, als ob sich die Autos beim Verlassen der Garage in Luft auflösen, beziehungsweise bei der Einfahrt in die Garage aus dem Nichts entstehen.

    Dies ist rechtlich erlaubt. Allerdings kaum, wenn das Projekt selbst eine neue Ampel vor der Garage umfasst. Vorausschauend ist dieser Aspekt in unseren Einwendungen inkludiert.

    Als Erklärung für die Aussage der Gutachten, dass im Vergleich zum Projekt von 2015 beim aktuellen Projekt der vom Hochhaus erzeugte Verkehr sehr deutlich ansteigt, gleichzeitig aber angeblich die erzeugten Schadstoffe absinken, wurde geäußert, dass man beim Projekt von 2015 ein Prognosejahr 2016 angenommen habe, hingegen beim aktuellen Projekt ein Prognosejahr 2019. Nun werde angenommen, dass die Motoren bis dahin so massiv bessere Abgaswerte (insbesondere NOx) haben würden, dass dieser Effekt (mehr Verkehr ist weniger Abgase) tatsächlich auftreten werde.

    Sehr interessant auch die Formulierung von DI Tersch, dem Chefplaner des Büro Podsedensek, dass das Projekt von 2015 "zurückgezogen wurde" und diese Projekt "neu eingereicht" wurde. Damit wurde mehr oder weniger klar gesagt, dass es sich um ein "neues" Projekt handelt, was interessant ist in Bezug auf die im Oktober 2013 abgelaufene Flächenwidmung. Bei bisherigen Bauverhandlungen wurde ja üblicherweise von einer "Modifikation" und "Planänderung" des existierenden, bewilligten Projekt gesprochen. Wobei es inzwischen ja auch kein "bewilligtes" Projekt mehr gibt, Stichwort Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof. - Wobei die Thematik der Flächenwidmung primär ein Thema für die Bauverhandlung am kommenden Montag sein wird, und nicht so sehr für die Gewerbeverhandlung. (Die zwar ohne Flächenwidmung wohl ungültig ist, aber das Thema nicht diskutieren braucht.) G.H.

  • Bauverhandlung 18.4.

    RA Dr. Meyenburg hat, von vier Fachleuten zusammengestellte rd. 50 Seiten Einwendungen eingebracht,

    die von den betreffenden Magistratsabteilungen erst bearbeitet werden müssen. Die Stimmung bei der Verhandlung: Reserviert bis unnahbar. Standardabweisung: "Das ist hier nicht Thema"…​.

    Eine erhellende Liste zur NICHT- Anwesenheit von VertreterInnen der zuständigen Magistratsabteilungen bei der Komet Bauverhandung:

    • MA 21 (hoch entscheidend zum Thema Flächenwidmung): lässt sich leider entschuldigen

    • MA 22 (Lärm, Schadstoffentwicklung usw.): lässt sich leider entschuldigen

    • MA 22-Recht (für UVP relevant): leider niemand anwesend

    • MA 28 (Strassenverwaltung/Strassenbau): lässt sich leider entschuldigen

    • MA 46 (prüft die Verkehrsanalysen): lässt sich leider entschuldigen

    Offensichtlich sollte -eine - zu protokollierende - Auseinandersetzung vermieden werden.

    Was alles, an geäußerten Beschwerden und Richtigstellungen unsererseits, das Verhandlungs-Protokoll nicht erfasst haben wird, steht noch nicht fest. Die Bearbeitung unserer schriftlich eingereichten Beschwerden bleibt den Magistratsabteilungen aber nicht erspart.

    MA37 und MA21 verschanzen sich hinter dem von der MA37 ausgegebenen Rechtsstandpunkt. Fragen zur Flächenwidmung, aber auch diverse andere blieben einfach unbeantwortet. Der Rechtsweg steht uns offen.

  • Rechtsmeinung der MA37 bzgl. Gültigkeit der Komet-Flächenwidmung:

    Zu Ihrer im Namen der Bürgerinitiative Kometgründe gestellten Anfrage zum Projekt "Komet - Hochhaus" vom 15. Februar 2016, habe ich mir von den zuständigen Magistratsabteilungen berichten lassen und kann Folgendes mitteilen:

    Gemäß § 10 Abs. 1 der Bauordnung für Wien (BO) gelten bei einem Neubau entweder eine gemäß § 9 BO erteilte, beigelegte rechtswirksame Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen oder - wenn eine solche nicht beigelegt wird - die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bestimmungen des Bebauungsplanes.

    Im konkreten Fall wurde dem Bauansuchen eine mit Bescheid der MA 64 vom 2. Juni 2015 erteilte Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen beigelegt, für welche das Plandokument 7803 vom 30. Oktober 2008 maßgebend ist.

    Da eine Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen für die Dauer von 18 Monaten ab Ausstellungsdatum gilt, ist diese bis 2. Dezember 2016 gültig und musste - da sie wie erwähnt der Einreichung als Beilage angeschlossen war - für das am 22. Dezember 2015 eingereichte Bauvorhaben als Grundlage herangezogen werden.

    Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Bauwerberin (bereits) mit dem durch den Verwaltungsgerichtshof aufgehobenen erstinstanzlichen Baubescheid der MA 37 vom 31. Jänner 2013 begonnen hat, ihr Projekt zu verwirklichen. Damit wird auch die Wirksamkeit der damals geltenden Bebauungsbestimmungen prolongiert (zumal dieses Bauansuchen nicht zurückgezogen wurde). Und sowohl dem Urteildes Verwaltungsgerichtshofes als auch dem Bescheid der Bauoberbehörde vom 4. September 2013 ist nicht zu entnehmen, dass diese Bebauungsbestimmungen rechtswidrig waren.

    Zu Ihrer Frage betreffend die "Verfahrens-Hierarchie zwischen MA 21 und MA 37" ist festzustellen, dass der MA 37 die Durchführung praktisch aller baubehördlich relevanten Angelegenheiten obliegt. Die MA 21 wird von der MA 37 regelmäßig dann involviert, wenn ein Gutachten über Ausnahmen von Bausperren gemäß § 8 BO notwendig ist (und damit der zuständige Gemeinderatsausschuss zu befassen ist). Weiters obliegt der MA 21 die städtebauliche Begutachtung von Baueinreichungen bei Abweichungen von den Bestimmungen des Bebauungsplanes nach § 69 BO.

    Zu Ihrer letzten Frage kann ich mitteilen, dass von der Bauwerberin bis dato kein Widmungsansuchen um Überarbeitung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans gestellt wurde.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mag.a Andrea Wagner

Juni 2016

  • Am 13.6. mündliche Verhandlung am Verwaltungsgericht. Erörtert wurden u.a. Garagenentlüftung, UVP-Pflicht, baurechtliche Einwendungen, Realisierungsbegriff-Flächenwidmung, Grundwassersituation, Verkehrsaufkommen. Die Verhandlung wurde vertagt. Ein nächster Termin soll im August angesetzt werden.

Juli 2016

  • Stand der Dinge:

    Neues Bauverfahren - Bauantrag 2016: Bescheid erster Instanz von der MA 37 ist ausständig. Sofern die MA 37 diese Projektvariante bewilligt, wird beeinsprucht. Zweite Instanz ist das Verwaltungsgericht

    Neues Gewerbeverfahren - Bewilligungsantrag 2016: Bescheid erster Instanz vom Magistratischen Bezirksamt Meidling als Gewerbebehörde ist auständig Auch dieser wird ggf. beim VWG Wien beeinsprucht.

  • Zu der vom VwGh aufgehobene Baubewilligung von 2013 für die verkleinerte Projektvariante von 2011: Es gab einen Verhandlungstag beim VWG Wien. Vorraussichtlich im August wird dort weiter verhandelt und entschieden, ob die 2015 durch unsere Einsprüche aufgehobene Baubewilligung für das verkleinerte Projekt aufgehoben bleibt oder nicht.

    Relevant ist dies deshalb, weil die Bauwerberin HPD mit dieser sehr alten Baubewilligung eventuell einzelne Vorarbeiten beginnen könnte, ohne zu wissen, ob das viel größere Projekt von 2016 jemals bewilligt werden wird. Die HPD möchte nach 10 Jahren Komet-Verzögerung deshalb nicht allzu lange warten, weil vor dem Aushub der riesigen Baugrube mit einigen zehntausend LKW-Fuhren erst ein neuer Hauptsammelkanal neben der Mauer zur U4 (unter dem Radweg) in monatelanger Arbeit gebaut werden müsste. Erst dann, wenn dieser neue große Kanal die gesamten Toiletten-Abwässer vom Südwesten Wiens aufnimmt, könnte nämlich der alte Großkanal unter der Fabriksgasse stillgelegt und der Aushub im grundwassergetränkten Boden begonnen werden.

  • Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Bei der Frage, ob ein derart großes Projekt einer UVP bedarf, ist der Stadt Wien im Jahr 2011 ein gravierender Formalfehler unterlaufen. Den Anrainern wurde das Einspruchrecht verweigert. Wegklappen: Deshalb wurde die Baubewilligung von 2013 im Jahr 2015 aufgehoben. Nun scheint es aber so, dass die Behörden keine Wiederholung dieses "Umweltverträglichkeitsfeststellungsverfahrens" durchführen wollen. Hier werden noch sehr wichtige Verfahrensschritte zwischen der BI Komet und der Behörde stattfinden. Wichtig ist dieser Aspekt deshalb, weil beim herkömmlichen Bauverfahren in allen Gutachten der gesamte Westeinfahrt-Verkehr mit all seinem Lärm und seinen Schadstoffemissionen ignoriert wird. Sowohl der bestehende Verkehr, als auch der durch Komet erzeugte Verkehr. Die Behörde will nur die Schadstoffe, die direkt auf dem Projektareal (in der Garage) ausgestoßen werden, berücksichtigen. - Wenn es jedoch gelingt, eine UVP zu erzwingen, müsste bei diesem UVP-Verfahren dann auch die Umgebung bei den Wohnhäusern der Anrainer mit berücksichtigt werden. Bei korrekter Berechnung ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das 2016 neu eingereichte, vergrößerte Komet-Projekt aufgrund der massiven zusätzlichen Luftschadstoff-Belastungen durch tausende zusätzliche KFZ-Fahrten täglich, und aufgrund der im Oktober 2013 längst abgelaufenen Flächenwidmung spätestens in der 2. Instanz oder vom VwGH wiederum aufgehoben wird.

September 2016

  • Am 16.9. wird der Baubescheid der MA37 zugestellt.

    RA Dr. Meyenburg und Mitarbeiter verfassen umgehend eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht Wien.

November 2016

  • Vom Magistratischen Bezirksamt ergeht an RA Dr. Meyenburg eine Aufforderung binnen 14 Tagen seine Stellungnahme zu 18 verschiedenen Stellungnahmen von Seiten der Projektwerber und Gutachter zum Betriebsanlagenverfahren abzugeben.

Dezember 2016

  • Am 14.12. findet die zweite mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wien statt (2te Instanz).

    Unsere Beschwerde wird abgewiesen.

    RA Dr. Meyenburg und Mitarbeiter reichen erneut eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht Wien ein.

Jahr 2015

  • März: Abbruch der letzten Häuser. Bauwerber HPD reicht ein vergrößertes Hochhausprojekt bei der Baubehörde MA 37 ein.

  • Juni: Trotz Logo und neuem Namen beginnt das Bauverfahren zu dem von der HPD eingereichten vergrößerten Projekt. Die massiven Widersprüche, die zwischen den Gutachten von 2015, 2011 und insbesondere von 2007 im Bauakt aufscheinen, dürfen in der Verhandlung nicht thematisiert werden.

  • Juli: Letzte Stellungnahmen von Amtssachverständigen, die eigentlich schon bei der Bauverhandlung im Juni 2015 erforderlich gewesen wären, treffen erst jetzt bei der Behörde ein.

  • Die HPD reicht für das Komet-Projekt ein Logo "VIO PLAZA" ein, das nach der Einspruchsfrist im November 2015 als geschützte Marke Gültigkeit erhält. Logo und neuer Name und das Bauverfahren beginnt praktisch wieder bei Null.

  • Trotz Fehlen einer Baubewilligung wird im Auftrag und auf Kosten des Bauwerbers HPD ein erstes Teilstück des neuen “Rechten Wiental-Hauptsammelkanals” gebaut. Der Zugang zur U4-Station wird dadurch teilweise blockiert.

  • September: Erste Gewerbeverhandlung zu Komet-Projekt. AnrainerInnen-Einsprüche zu Verkehr-, Schadstoff - u. Lärmsteigerung. Wie schon bei der Bauverhandlung/Juni 2015 werden die AnrainerInnen zum gesetzlich letztmöglichen Termin verständigt - Behörden hingegen teilweise deutlich früher.

  • Oktober: Es kommt zum Knalleffekt: Der Verwaltungsgerichtshof hebt in seinem Erkenntnis die Baubewilligung für die “verkleinerte Komet-Projektversion” auf, die am 31.1.2013 in erster Instanz (MA 37) und am 4.9.2013 in zweiter Instanz (Bauoberbehörde; ohne Garagenlüftung und Umweltgutachten) erteilt worden war.

    Der VwGH begründet dies damit, dass den AnrainerInnen im 2011 durchgeführten Feststellungsverfahren, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig sei, rechtswidrig keine Parteienstellung gegeben worden sei.

  • November: Eine zweite Gewerbeverhandlung findet statt, obwohl es zu diesem Zeitpunkt keine rechtsgültige Baubewilligung gibt. Juristisch ist dies erlaubt. Inzwischen mehren sich inoffiziell auch in höheren Kreisen die Stimmen, dass angesichts des Bedarfs an Wohnungen und des Überangebots an Einkaufszentren und Büroflächen das veraltete Komet-Projekt durch ein modernes, grätzelverträgliches Projekt ersetzt werden sollte.

  • Dezember: Meidlinger Bezirksvertretungssitzung - zu Komet werden, angesichts der, durch den VwGh aufgehobenen Baugenehmigung, mehrere Anträge /Anfragen zum weiteren Geschehen auf den Kometgründen gestellt. Zwei Anträge werden dem Bauauschuss zugewiesen.

Jahr 2014

  • April: Die beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Beschwerde wird zur Entscheidung dem Verwaltungsgerichtshof übergeben. Der Rechtsanwalt der Bürgerinitative, Dr. Meyenburg bringt eine neue, erweiterte Beschwerdefassung ein und stellt einen Antrag auf aufschiebende Wirkung. Die Häuser an der Schönbrunner Schloßstrasse sind abgerissen. Ein Fabriksgassen-Haus ist verkauft. Die HPD kündigt einen Baubeginn noch 2014 an.

  • Juli: Die geschärfte VwGh Beschwerde-Revision wird im Namen von 14 BeschwerdeführerInnen eingebracht. Die Beschwerde umfasst 50 Seiten und wurde unter Mitarbeit von zwei Zivilingenieuren sowie des Biologen und Aktivisten der Bürgerinitative Dr. Gerhard Hertenberger erstellt. Auf dem Komet-Gelände geht die letzte verbliebene Liegenschaft, die noch von MieterInnen bewohnt ist, an die HPD. Die HPD kündigt den Baubeginn 2015 an.

Jahr 2013

  • April: Eingabe gegen Baubescheid: Komet-Baubescheid erster Instanz von der MA 37 rechtswidrig erlassen, da Schadstoffzunahme über dem gesetzlich erlaubten "irrelevanten" Ausmaß liegt. Abbruch-Vorbereitungen des "Komet-Hauses" und weiterer Gebäude. Die Fabriksgasse wird – trotz verbliebener Liegenschaften – zur "Privatstrasse" erklärt, was großflächige Umwege für Fußgänger zur Folge hat.

    Im "2er-Haus" wohnen noch zwei Parteien. Ungenehmigte Nachtarbeiten. Dr. Hertenberger erreicht durch wiederholte Urgenzen die Einstellung der nächtlichen Abbrucharbeiten.

    Dr. Hertenbergers Interventionen und Urgenzen bei MA36 (= Bewilligung für Nachtarbeit), MA46 (Verkehrsorganisation Wien) und Permanenzstelle/Wien, führten dazu, dass am 26.4. gegen 24.00 Uhr die Abbrucharbeiten auf behördliche Anordnung der Permanenzstelle (Rathaus) eingestellt wurden. Es gab nämlich KEINERLEI Bewilligung der MA 36 für nächtliche Abbrucharbeiten. Der dem Abbruchunternehmen PORR vorliegende Bescheid der MA 46 (Straßenverkehr) reichte NICHT aus. Ein Ansuchen an die MA36 musste nun erst gestellt werden.

  • Mai: Ankündigung, dass Nachtarbeiten in der Kalenderwoche 20 fertiggestellt würden.

    Vom Beginn der Nachtarbeiten an, wurde den direkten Nachbarn aus dem 2er Haus nun ein Hotel zur Verfügung gestellt. Die Abrissarbeiten und damit der Baubeginn haben sich damit insgesamt verzögert. Der Abriss des 2er Hauses kann erst Anfang 2014 erfolgen.

  • Erika Mottl stellt Anfrage an die Stadtplanung, wie sich "Nichtrealisierung, bzw. Realisierung eines Projekts" definiere - bezugnehmend auf die Befristung der Komet Flächenwidmung bis Oktober 2013 mit dem Wortlaut:

    "Im Falle der Nichtrealisierung des dem Flächenwidmungs-und Bebauungsplan zu Grunde liegenden Projektes endet für die mit gemischtes Baugebiet, Struktureinheit 1 und 2 bezeichneten Flächen die Gültigkeit aller für diesen Bereich festgesetzten Widmungen und Bestimmungen am 31. Oktober 2013".

    Antwortschreiben aus dem Büro Vassilakou: (keine Rechtsmeinung!) "Unter Realisierung des Projekts ist h.a. der Beginn des Baugenehmigungsverfahrens zu verstehen, da.

    dem Bauwerber die Rechtssicherheit gegeben werden muss, ein Genehmigungsverfahren – dessen Dauer auf Grund vieler Unwägbarkeiten nicht vollständig vorhersehbar ist – abwickeln zu können".

  • Juli: Der Gehsteig zur U4 Station/Aufgang Ruckergasse wird wieder durch Bauzäune verstellt. Erst nach Urgenzen durch Dr. Hertenberger wird Gehsteignutzung wieder ermöglicht.

  • September: RA Dr.Meyenburg bringt Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein.

Jahr 2012

  • März: Erste mündliche Bauverhandlung. Einwendungen von rd. 40 AnrainerInnen mit Parteienstellung. Feuerwehr Lokalaugenschein am Komet-Areal. Einschätzung der Feuerwehrbeamten nicht einheitlich. Zufahrtswege nicht eindeutig ausreichend.

  • September: Zweite mündliche Bauverhandlung. Wieder viele Einwände. Rechtsanwalt ist mit der Vertretung beauftragt. Offenes Gespräch mit M. Vassilakou und R. Maresch ohne hoffnungmachende Aspekte.

Jahr 2011

  • Februar: HPD verstärkt Druck auf MieterInnen des 2er-Hauses Teils mit unpassenden Wohnungsangeboten, teils mit grenzwertigen Mitteln, wie das längere Anstehen lassen eines Wasserschadens, traute Nähe des HPD-Geschäftsführers, der eine leere Wohnung als häufig besuchtes "Möbellager" verwendet. Kündigung und Ablöseverweigerung für einen Lokalbesitzer. Und es gab einen Einbruchsversuch im Haus, der aber natürlich nichts mit der HPD zu tun hatte.

  • April / Mai: Bauwerber HPD fordert Feststellungsbescheid an, dass auch aufgrund einer geplanten Verdreifachung der Stellplätze keine UVP notwendig sei und bekommt ihn. Argumentation der Behörde:

    Zu klären war lt. Behörde bei der Aussetzung der UVP, ob es sich bei dem Projekt um eine Neuplanung oder um eine Änderung des Bauvorhabens handelt. Am Komet-Gelände betreiben die Fa Tiedje Sportartikel und die Mi Yin Huang Chin GmbH eine gewerbliche Betriebsanlage. Diese können einem EKZ gleichgesetzt werden. Folglich werde "das Geschäftshaus weiterhin als Betriebsanlage genutzt". So gilt es als Änderung und nicht als Neuplanung. Der Betreiber muss keine UVP vorlegen.

  • Juni: Der Vfgh ersucht Stadt Wien um Stellungnahme zu dem von RA Dr. Meyenburg für Komet Liegenschaftsbesitzer Hrn. Schütz eingebrachten "Individualantrag" (Beeinspruchung der FW) auf. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag nicht zu.

  • Dezember: Der Spruch des Vfgh bzgl "Individualantrag" steht weiter aus. Umweltanwaltschaft zu Stellplatzerweiterung: Die ohne UVP geplante, Komet-Stellplatzerweiterung sei rechtlich nicht beeinspruchbar, aber eine reformbedürftige Gesetzeslage. Eine BV-Anfrage der Grünen bzgl. hydrologischem Gutachten der HPD ergibt: Unter dem Komet-Gelände gibt es drei gespannte Grundwasserspiegel - lt. Gutachten bautechnisch unbedenklich.

Jahr 2010

  • 1.April: Brand im Haus Fabriksgasse 12. Zwei Verletzte. Der Bauwerber hat verabsäumt, die Zugänge zum Haus zu sichern. Polizei vermutet Brandstiftung. Benzinkanister sicher gestellt. Aufklärung verläuft im Sande.

  • März: Das "2er Haus" geht zu ortsüblichem Preis an die HPD. Die Wohnungen im Haus sind zu diesem Zeitpunkt zur Gänze vermietet. Die HPD plant das Haus mit schöner Jahrhundertwende-Fassade abzureissen.

  • Juli: Stadtrat Schicker legt der Unesco "Visual Impact Study" vor (aus Steuergeldern finanziert, aber den Steuerzahlern nicht zugänglich). Diese ist lückenhaft. Unesco verlangt Nachreichung der Visualisierungen der ausstehenden Sichtachsen bis Februar 2011 und besteht auf max. 60 Metern Turmhöhe.

  • August: Wieder brennt es im Haus Fabriksgasse 12. HPD kündigt Abriss an.

  • September: Mailkampagne an BV G.Votava: Forderung nach Bürgerbefragung. Auch in der Bezirksvertretung wird ein dahingehender Antrag gestellt, aber von der mehrheitlichen SPÖ kommentarlos abgelehnt.

  • Nach starken Regenfällen steht das Grundwasser im "2er-Haus" fast 50cm hoch. Was die Wasserverdrängung einer dreistöckigen Tiefgarage in den umliegenden Häusern anrichten würde, ist vorstellbar. Gegen Jahresende wird das Brand-Haus Fabriksgasse 12 abgerissen.

Jahr 2009

  • Grundwasserbohrungen auf den Komet-Gründen

    Erst NACH Abschluss der gesamten Projekt-Planung und erfolgter Flächenwidmung werden im September 2009 am Komet-Gelände Bohrungen, zur Feststellung der Grundwassersituation und des geologischen Schichtenaufbaus durchgeführt.

    Ergebnisse:

    • Ab vier Metern tritt Grundwasser auf. Ein Gutachten aus unmittelbarer Komet-Nachbarschaft weist Grundwasser sogar ab zwei Metern aus, wie auch eine Korrespondenz mit dem freien Wasserspiegel des Wienflusses, und einen Grundwasser-Sulfatgehalt von 470 mg/l SO4 (Schwefelsäure), was eine Verunreinigung in betonschädigendem Ausmaß darstellt.

    • Schon 2006 forderte die BI eine SUP (=strategische Umweltprüfung im Vorfeld einer Planung mit u.a. Feststellung der Grundwassersituation), was die Wr. Stadtplanung verweigerte. Dass es im Zuge der Auswertung der Bohrergebnisse verantwortungsvolle Berechnungen zur Wasserverdrängung, bzw. zur möglichen Verlagerung von Wasserläufen durch das geplante Komet-Bauvorhaben geben wird, bleibt nur zu hoffen, genauso, wie ein aktueller Befund über die diesbezgl. Stabilität der U4 Mauer.

    • Die Grundwassersituation bleibt hochproblematisch - trotz aller technischen Möglichkeiten das massive Hochhausprojekt mit drei-geschossiger Tiefgarage würde das Grundwasser in frei gebliebene Zwischenräume treiben und den Druck auf die Fundamente der umliegenden Häuser stark erhöhen. Der Wasserpegel würde weiter steigen und Kellerflutungen im Umkreis wären die Folge. Zu solchen ist es im letzten Jahrzehnt bereits wiederholt – schon ohne Tiefgarage – gekommen.

Jahr 2008

  • Jänner: Ankündigung der Flächenwidmung für Jänner 2008. Drei Hausbesitzer wollen ihren Grund am Komet-Areal weiterhin nicht verkaufen. Das Projekt wird daher umgeplant.

  • Februar: Öffentliche Auflage der Komet Flächenwidmung. 756 Einwände. Bezirks-SPÖ und FPÖ stimmen ohne Einsichtnahme in 756 Einwände der Komet-Flächenwidmung zu - vorsätzlich der vertraglichen Zusage des Bauwerbers zu einem Forderungskatalog (die Finanzierung einiger Behübschungen betreffend). Grüne, ÖVP und pro Hetzendorf dagegen.

  • Juni: Die Komet Flächenwidmung steht auf der TO der Gemeinderatssitzung – wird jedoch von Planungsstadtrat Schicker knapp vor der Sitzung wieder von der TO gestrichen. Das geschieht selten. Begründung: Er möchte den Betreibern Gelegenheit geben, noch Änderungen vorzunehmen…

  • Oktober: Zum zweiten Mal steht die Komet Flächenwidmung auf der TO des Gemeinderates. Sie wird mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ „durchgewinkt“ (Grüne und ÖVP dagegen). Die FW hat nunmehr eine Befristung bis 2013! 756 Einwände von AnrainerInnen werden auch hier egalisiert. Die FW weist eine einzige, aber pikante Änderung zum vorgelegten Entwurf auf:

    Die rechte Wienzeile wurde nun so gewidmet: „Auf der BB 11 bezeichneten Grundfläche ist der Raum bis zu einer Höhe von 26,0 m über Null dem Verkehrsband, der Raum darüber(!) dem Grünland Erholungsgebiet-Parkanlage zugeordnet.“ Das so geplanten "Erholungsgebiet" ist also freischwebend. Terassen? Dachbegrünung?

  • Walter Vokaun, ehemals MA21 Chef, betritt die „Komet –Bühne“. Ihm wurden 2002 "Anlasswidmungen zu Gunsten Dritter" (zugunsten einzelner bestimmter Bauträger) vorgeworfen. Es gab einen Untersuchungsausschuss. Im Bericht des Ausschusses ist die Rede von „gesetzeswidriger Vorgangsweise“ von „wissentlicher Fehlinformation und mangelnder Transparenz“ und abschließend heißt es:

    Die im vorliegenden Bericht des Kontrollamtes getroffenen Feststellungen zeigen, dass die MA21b den Gemeinderat zwecks Umsetzung subjektiver Interessen Dritter unter Inkaufnahme bedenklicher Verfahrensschritte und unter bewußt einseitiger, unvollständiger - teilweise sogar unrichtiger - Berichterstattung dazu bringen wollte, die vorgelegten Plandokumente zu beschließen…​

    Nun ist Herr Vokaun Berater der „VOX“ (gehört zu 99% der Kometbetreiber – Holding HPD). Die Firma möchte auf einem kometnahen Grundstück – von der Gemeinde Wien erworben – nun 17 geförderte Mietwohnungen errichten.

Jahr 2007

  • Stadtentwicklungskommission beschließt Freigabe der Flächenänderung für die Komet-Gründe, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine Ergebnisse des Raumverträglichkeitsberichts vorliegen.

  • BürgerInnenversammlung. Wieder vollendete Tatsachen. Unmissverständliche Proteste. Bei der Versammlung werden RVP-Daten im Schnelldurchlauf abgespult. Diese Daten zu den brisanten durch das Projekt entstehenden, Schadstoff- und Lärmbelastungen für AnrainerInnen werden in der Folge unter Verschluss gehalten.

  • Neue Komet Eckdaten nun: Turmhöhe 78 Meter, Restgebäude bis 40m Höhe, EKZ 11.000m², davon 3.500m² Lebensmittelhandel, Tiefgarage 550 Stellplätze. Ein- und Ausfahrt mit Ampelregelung in die zweispurige Schönbrunner Schlossstrasse.

Jahr 2006

  • Die Meidlinger Bezirksvertretung fordert in einem Positionspapier u.a. eine verträgliche Dimension des Projekts.

  • Eine Unesco-Delegation besucht Wien, die sich u.a. mit dem Komet-Projekt beschäftigt. Die Unesco empfiehlt auf ihrer Konferenz in Vilnius dann Folgendes:

    Entscheidungen 30 COM 7B.81

    Bestätigung der Wiener Zuständigen das geplante Hochhausprojekt auf den Komet-Gründen zu stoppen und die Ergebnisse der Icomos – Mission vom März 2006 anzuerkennen. Empfehlung an die Zuständigen die Pufferzone um den Welterbebesitz auszudehnen, die Schutzzone zu verbreitern und einen umfassenden Managementplan, welcher auch der weiteren urbanen Umgebung Rechnung trägt, auszuarbeiten. Erinnerung, die Bestimmungen des Wiener Memorandums „Welterbe und zeitgenössische Architektur“ (2005) ein zu halten und eine Aufforderung zur Überarbeitung des Wiener Hochhauskonzepts (der Standortrichtlinien) das von der Stadt Wien 2002 beschlossen wurde. Ersuchen an die Stadtregierung in Übereinstimmung mit Paragraph 172 der Betriebsrichtlinien das Welterbe-Center über jedes geplante städtische Großprojekt, das die Integrität des Welterbebesitzes mindern könnte, zu informieren. Ersuchen an die Stadtregierung das Welterbe-Center über die weiteren Entwicklungen auf den Komet-Gründen zu informieren.

  • Bürgerversammlung. Trotz wiederholter Forderungen, keine Partizipation der BürgerInnen z.B. bei der Festsetzung eines „verträglichen Maßstabes“. Auch eine von Grünen und ÖVP-Fraktion beantragte BürgerInnenbefragung lehnt die mehrheitlichen Bezirks-SPÖ ab.

Jahr 2005

  • Bestürzende Hochhaus-Visualisierungen der Schönbrunn-Gesellschaft gehen durch die Medien. Wien ist schockiert.

  • Die Wr.Stadtplanung hat beim Komet Projekt eigene Pläne. Der STEP 2005 enthält noch die Passage: „Einheitliche Höhenentwicklung der Bebauung, dem (Wiental) Flusslauf folgende, geschlossene Baulinie, keine baulichen Querriegler“. Das hätte kein Hochhaus zugelassen. 2006 wurde dieser Absatz kurzerhand entfernt.

Jahr 2004

  • Architekt Podsedensek (Gesellschafter der Betreiberholding) gewinnt seinen selbst ausgeschriebenen Wettbewerb. Berater der Holding: SPÖ Ex-Innenminister Karl Schlögl.

  • Bürgerinitiative formiert sich gegen den Hochhauskomplex mit EKZ und mehrstöckiger Tiefgarage schon während der Projektpräsentation in Meidling.