1. Bebauung in ortsüblicher Höhe

    • Ortsüblich sind Bauklasse IV oder V.

  2. Geschäftsflächen im Erdgeschoß, darüber Wohnungen

    • Das entspricht einer Flächenwidmung als "Wohngebiet-Geschäftsviertel".

    • Ein Einkaufszentrum lehnen wir ab, weil es zur Verödung der Meidlinger Hauptstraße führen würde.

    • Das Projekt soll geförderten Wohnbau enthalten.

  3. Öffentliche Grün- und Freiflächen

    • z.B.: Wientalterrasse, kleiner Park

  4. Transparenz über Spekulationsgewinne des Investors und Gegengeschäfte zur Abgeltung an die Allgemeinheit.

    • Ohne etwas gebaut zu haben ist dem Investor durch die Zusammenlegung und Bestandsfreimachung der erworbenen Grundstücke, sowie durch die Auflassung der Fabriksgasse eine Wertsteigerung entstanden. Hinzu kommt eine Wertsteigerung für den Fall der Erlaubnis, über die ortsübliche Höhe hinaus zu bauen. Wir fordern die Transparentmachung dieser Wertsteigerungen und eine Abgeltung an die Allgemeinheit in angemessener Höhe (z.B. durch Kostenbeteiligung an Einrichtungen von Allgemeinnutzen, siehe nächster Punkt).

  5. Einrichtungen von Allgemeinnutzen, z.B. Bildungscampus

    • Im Umkreis besteht ein dringender Bedarf an modernen Räumlichkeiten für Pflichtschuleinrichtungen mit hochwertiger Nachmittagsbetreuung (Volksschule Bischoffgasse/Nymphengasse und Sonderpädagogisches Zentrum Rosasgasse).