Bezirkszeitung
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11. August 2010
Endlos-Geschichte geht in entscheidende Phase - Investoren beginnen mit dem Abriss
Komet: Investor gegen Bürger

Die schon so lang andauernden Diskussionen und das Ringen um die Verbauung der Komet-Gründe, gehen in die ?nale Phase - die Investoren _beginnen jetzt mit dem Abriss des Altbestandes.

(kk) - Seit nun bereits über vier Jahren findet das Tauziehen um das Vorhaben auf mehreren Ebenen statt, die BZ berichtete schon mehrmals darüber. Besitzer von Liegenschaften werden von meist undurchsichtigen Firmenkonstruktionen unter Druck gesetzt und Mietern, die auf ihren Miet-Verträgen bestehen, wird das Leben schwer gemacht.

Die Mieter befürchten Schäden

Die Meidlinger SP und die Freiheitlichen stehen hinter dem Projekt, VP und Grüne sind auf der Seite der Bürgerinitiative und versuchen das Vorhaben trotz bestehender Flächenwidmung noch zu verhindern. Nun geht der Kampf in die nächste und vielleicht entscheidende Runde. Die Bürgerinitiative (BI) gegen das Komet-Projekt teilte der BZ mit, dass demnächst die Arbeiten mit dem Abbruch des Hauses Fabriksgasse 12 beginnen sollen, das von der HPD-Holding, als Komet-Projektentwickler, gekauft und von den Mietern geräumt wurde. Die Anrainer auf Fabriksgasse 14 befürchten natürlich Schäden am eigenen Haus. Ein weiterer Dorn im Auge der Betreiber des Komet-Projekts ist die Liegenschaft Schönbrunner Schloßstraße 2. Nachdem die Mieter dieses Hauses dem Druck Widerstand bieten, müssen jetzt zusätzlich Planvarianten entwickelt werden, um das Projekt trotz der bestehenbleibenden Objekte durchziehen zu können.

BI will Öffentlichkeit informieren

Die Bürgerinitiative versucht derzeit, mit Hilfe diverser Institutionen den Projektarchitekten Peter Podsedensek dazu zu bewegen, das umgearbeitete Projekt vorzulegen, damit auch die Öffentlichkeit informiert ist, wieweit das sogenannte "unbesiedelte" Areal überhaupt zur Durchführung des Projekts geeignet ist. Das Büro der BV Gabi Votava teilte uns mit, dass zu dem Thema der Komet-Verbauung bereits Bürgerversammlungen abgehalten wurden. "Dies ist jedoch nur eine Infomaßnahme, der keine rechtliche Bedeutung zukommt. Im Prinzip be?ndet sich der Grund im Privatbesitz und die Verbauung gemäß geltendem Flächenwidmungsplan ist für die Besitzer natürlich möglich", so Votava. Auf die Empfehlung der UNESCO, die Gebäudehöhe um 13 Meter zu reduzieren, kann die Stadtverwaltung erst in einer Sitzung im Februar 2011 reagieren. Ob diese dann noch etwas ändern kann, bleibt dahingestellt. Wie auch immer das Tauziehen um dieses Vorhaben nun ausgehen mag, eines steht eindeutig fest: - Die Methoden, denen Anrainer und Eigentümer ausgesetzt sind, sind grenzwertig. Den Investoren ist es dabei vollkommen gleichgültig, wenn dadurch ein ganzes Viertel in große Mitleidenschaft gezogen wird.

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