Bezirkszeitung
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17. März 2010
Das kaufmannısche Talent:
Spıel um "Komet"
Dubiose Machenschaften verunsichern Mieter. Die BZ recherchiert die Vorgänge und geht „zweifelhaften“ Geschaften auf den Grund

Die Mieter des Hauses an der Schönbrunner Schloßstraße bangen um ihre Verträge. Die HPD-Holding ist neuer Eigentümer und hat ganz andere Pläne für die Liegenschaft vorgesehen.

(kk) - Beim DKT werden Immobilien und Häuser gekauft, verkauft und gehortet. Dabei muss man kaum einen Gedanken an Mieter verschwenden - ein Luxus, den sich mancher auch im wirklichen Leben wünscht. Obwohl die HPD-Holding noch nicht einmal im Grundbuch für das Haus an der Schönbrunner Schloßstraße 2 eingetragen ist, wollte sie eine Wohnungsbegehung durchführen. Nach einem Schreiben des Rechtsanwalts einer Bürgerinitiative, der auf die juristischen Tatsachen hinwies, wurde diese jedoch schließlich abgesagt. Bei vielen Mietern kursiert nun die Angst, vielleicht aus dem Gebäude ausziehen zu müssen. Darunter auch jenes Ehepaar, das seit 1928 dort wohnt und das noch einen sogenannten Friedenszins entrichten muss. Eine Psychologin hat sowohl Wohnung als auch Praxis mit Kassenvertrag für Meidling in diesem Haus. Eine Grafikerin, die sich erst nach dem Einbau der neuen Steigleitungen im Iahr 2009 eine Heizung einbauen ließ.

Gerüchte um Auszug

Diese Ängste der Mieter basieren auf Gerüchten - zumindest zur Zeit noch. „Über die Zukunft der Mieter möchte ich mich nicht äußern“, meint dazu Anton Würzl, Geschäftsführer der HPD-Holding. "Wir bereiten nun die Genehmigungspläne für die Baupolizei vor. Dabei gibt es unterschiedliche Optionen, wie das Projekt aussehen könnte.“ Denn nicht nur das Haus an der Schönbrunner Schloßstraße könnte HPD Kopfzerbrechen bereiten. Die Eigentümer zweier Liegenschaften an der Fabriksgasse haben sich bisher geweigert, ihre Grundstücke an die HPD zu veräußern.

Lange Vorgeschichte

Die langwierige Geschichte um die Komet-Liegenschaft lässt sich bis in das Jahr 2004 zurückverfol- gen. Damals hatte der Architekt und Gesellschafter der Betreiberholding, Peter Podsedensek, einen Wettbewerb für ein 120-Meter-Hochhausprojekt gewonnen. Der Architekt hatte dabei vorgreifend mehrere Liegenschaften einfach in den Plan miteinbezogen, obwohl nicht geklärt war, ob die Eigentümer der Liegenschaften überhaupt verkaufen wollen. So wurde das Projekt dann im Meidlinger Amtshaus präsentiert. Wie sich später herausstellte, standen drei der verplanten Liegenschaften überhaupt nicht zum Verkauf. Trotzdem konnte das Komet- Projekt alle zuständigen Gremien wie Bauausschuss, Stadtentwicklungskommission und Fachbeirat im Schnelldurchlauf passieren.

Schönbrunner Schloßstraße 2

Schönbrunner Schloßstraße 2: einst ein sehr schönes Wiener Bürgerhaus.

Bürgerinitiative wird aktiv

Daraufhin formierte sich eine Bürgerinitiative, formulierte Einwände und Forderungen der Anrainer und informierte über den geplanten Bürohochhauskomplex mit Einkaufszentrum. Was der Bürgerinitiative aufstieß, war die Tatsache, dass die „Überarbeitung“ des Komet-Projekts ohne Einbindung der Bürger geschah. Auch die von Grünen und VP beantragte Bürgerbefragung wurde von der SP, die im Bezirk die Mehrheit hat, abgelehnt und somit unmöglich gemacht. Im Jahr 2007 wurde eine Bürgerversammlung organisiert, in der die Anrainer über Raumverträglichkeitsdaten zur Schadstoff- und Lärmbelastung informiert wurden. Viele Betroffenen fühlten sich aber dennoch von den Ereignissen überrumpelt. Erst nach Abschluss der Projektplanung wurde ein „Komet-Beirat“ eingerichtet, der von der Meidlinger Bezirksvertretung als Bürgerbeteiligung dargestellt wird. Tatsächlich behandelte dieser Beirat niemals das Komet-Projekt selbst, sondern in drei Zusammenkünften lediglich dessen Umfeld.

Neuer Flächenwidmungsplan

Seit 2008 gibt es nun auch einen neuen Entwurf zur Flächenwidmung, der vollkommen auf das Großprojekt ausgerichtet ist. Die Verständigung der Anrainer erfolgte mit einer Woche Verspätung in den Energieferien, was einen Einspruch beinahe unmöglich machte. Die Komet Flächenwidmung wurde mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ „durchgewunken“, die Grünen und die ÖVP stimmten dagegen. Die Flächenwidmung hat allerdings eine Besonderheit in Form einer Befristung. Gibt es bis 2013 keinen Baubeginn, verfällt die Widmung. lm Februar 2008 wurden, wieder einmal vorauseilend, auf Antrag des Bauwerbers alle Bäume auf dem geplanten Baugelände gefällt. Begründung: Erreichung der physiologischen Altersgrenze. Die Anrainer wunderten sich über den plötzlichen Kahlschlag. Ihnen geht mit den gefällten Bäumen ein natürlicher Staub- und Luftfilter verloren. Ende November des Vorjahres wurden dann als Ersatz für die alten Bäume sieben kleinwüchsige Bäumchen mit einem Stammumfang von lediglich sieben bis acht Zentimetern gepflanzt. Aufgrund der geringen Baumgröße könnte es daher sein, dass die Verpflichtung des Bauwerbers, Ersatzpflanzungen im Fall einer erneuten Entfernung bei Baubeginn vorzunehmen, ganz erlischt. Darin sehen die Mieter eine weitere Schikane. Man wird sehen, wie das Spiel um die Komet-Gründe ausgehen wird. Das Leben ist manchmal brutaler, als das DKT-Spielbrett es je sein kann.

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