Kurier
Krone
7. Mai 2011
Keine UVP für Bau auf Kometgründen erforderlich
Anrainer und Bürgerinitiative sind empört - die Landesregierung hat in einem Feststellungsbescheid der HPD-Holding, dem Bauwerber auf den Meidlinger Kometgründen, bestätigt, dass für das geplante Hochhaus keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig sei. Die wenig einleuchtenden Begründung: Auf dem Kometgelände gebe es derzeit gewerbliche Betriebsanlagen – eine Sportartikelfirma und einen, allerdings schon seit Jahren geschlossenen, Chinaladen. Folglich werde das Geschäftshaus weiterhin als Betriebsanlage genutzt.
von Erich Vorrath
Statt eines ebenerdigen Pavillons, des früheren Chinaladens, wird es einen 20 bis 40 Meter hohen Gebäudekomplex geben, das sei eine Änderung, aber keine Neuplanung.
In dem Bescheid heißt es auch, dass die Projektwerberin über die Kometgründe verfügungsberechtigt sei. Nur: Zwei Liegenschaften samt Wohnhäusern gehören ihr gar nicht.
Fenster schliessen