Krone 7. Mai 2011 |
Keine UVP für Bau auf Kometgründen erforderlich |
Anrainer und Bürgerinitiative sind empört - die Landesregierung hat in einem Feststellungsbescheid der HPD-Holding, dem Bauwerber auf den Meidlinger Kometgründen, bestätigt, dass für das geplante Hochhaus keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig sei. Die wenig einleuchtenden Begründung: Auf dem Kometgelände gebe es derzeit gewerbliche Betriebsanlagen eine Sportartikelfirma und einen, allerdings schon seit Jahren geschlossenen, Chinaladen. Folglich werde das Geschäftshaus weiterhin als Betriebsanlage genutzt. |
von Erich Vorrath |
Statt eines ebenerdigen Pavillons, des früheren Chinaladens, wird es einen 20 bis 40 Meter hohen Gebäudekomplex geben, das sei eine Änderung, aber keine Neuplanung. |
In dem Bescheid heißt es auch, dass die Projektwerberin über die Kometgründe verfügungsberechtigt sei. Nur: Zwei Liegenschaften samt Wohnhäusern gehören ihr gar nicht. |