Schönbrunn: Die Kometgründe in Wien-Meidling werden bebaut. Zwar liegt das Gelände außerhalb der direkten Schutzzone rund um das UNESCO-Weltkulturerbe Schloß Schönbrunn, dennoch nimmt der Turm Einfluss auf die Sichtachsen.
Komet Tower: Zu hoch fürs Weltkulturerbe?
Ursprünglich war auf den Kometgründen ein Objekt in Höhe von 120 m geplant. Eine Visualisierung zeigte aber, dass ein so hoher Bau die West-Ost-Sichtachse von Schloß Schönbrunn beeinträchtigen würde. Stadtrat Rudolf Schicker dazu: "Basierend auf den Gesprächen im Zuge der joint Unesco- Icomos mission im März 2006 erfolgte auf Initiative der Stadt Wien eine höhenmäßige Reduzierung des Projekts um zirka 50 %. Das Projekt wurde dahingehend adaptiert, dass anstatt der ursprünglich geplanten 120 m Höhe nun ein Hauptbaukörper mit 60 m vorgesehen ist."
2010 sehen die Pläne aber plötzlich eine Bauhöhe von bis zu 73 m vor. Die UNESCO fand zu dieser Diskrepanz von 13 m harte Worte und sprach im Protokoll ihrer Sitzung in Brasilia von einem "alien element in its urban context". Laut Schicker beruht der Unmut der UNESCO auf einem Missverständnis, weil sich die Stadt Wien mit den 60 m auf den Hauptbaukörper bezog, während die UNESCO diese Höhe als absolutes Limit ansieht. Nur ein Teilbereich, so Schicker, werde um vier Geschoße überhöht.

Weltkulturerbe in Gefahr?

Franz Sattlecker, Geschäftsführer der Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft, sieht die UNESCO brüskiert. Er ist in Sorge, dass Schönbrunn auf die Rote Liste für gefährdetes Welterbe gesetzt werden könnte. "Das wäre sehr peinlich für Wien", ist Sattlecker überzeugt, "schließlich ist man die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Weltkulturerbestatus freiwillig eingegangen." Eine Aberkennung würde, so befürchtet Sattlecker, problematischen Bauprojekten in der Umgebung Tür und Tor öffnen. Stadtrat Schicker sieht das Weltkulturerbe nicht in Gefahr und verweist auf die enge und konstruktive Zusammenarbeit mit der UNESCO. Zudem sichert er eine bestmögliche Abstimmung der Detailplanungen auf die Nähe zum Weltkulturerbe zu. Ob das der UNESCO genügt, bleibt allerdings abzuwarten.
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