Kurier
Wiener Bezirkszeitung
Nr. 5/2005
Bezirksvertretung zur Bebauung der Komet Gründe
Grundsätzlich wird festgestellt, dass angesichts der derzeit auf diesein Areal herrschenden äußerst unattraktiven Zu und Umstände eine Revitalisierung jedenfalls angestrebt werden muss. Diese soll jedoch nicht ausschließlich wirtschaftlichen Interessen dienen, sondern auch einen so genannten öffentlichen Nutzen, also eine Attraktivierung und Nutzbarkeit für die Bevölkerung insgesamt beinhalten.

Grundsätzlich wird festgestellt, dass angesichts der derzeit auf diesein Areal herrschenden äußerst unattraktiven Zu und Umstände eine Revitalisierung jedenfalls angestrebt werden muss. Diese soll jedoch nicht ausschließlich wirtschaftlichen Interessen dienen, sondern auch einen so genannten öffentlichen Nutzen, also eine Attraktivierung und Nutzbarkeit für die Bevölkerung insgesamt beinhalten. Da diese Forderung durch das im Zuge einer Ausstellung bzw. einer Bürgerversammlung vorgestellte Projekt nicht erfüllt wurde und auch massiven Widerstand seitens der Anrainerschaft hervorgerufen hat, macht die Bezirksvertretung des 12. Bezirks im Zusammenhang mit der Neuplanung des Projekts folgenden Maßnahmen und Forderungskatalog namhaft.

Im Zuge der Projektplanung ist die zukünftige Gestaltung des Wientals zu berücksichtigen und in weiterer Folge in dem betreffenden Abschnitt vom Investor einvernehmlich mit der Stadt Wien auch praktisch durchzuführen. Diese muss auch mit den anzustrebenden Radwegeführungen in diesem Bereich korrespondieren.

Einsetzung eines Projektmanagementbeirates, dem neben dem Projektbetreiber auch Vertreter der Stadt Wien, des Bezirks, der Anrainerschaft sowie auch der Verein Wiener Einkaufsstraßen (z.B. Verein Einkauf in Meidling) angehören.

Weiters soll unter Einbindung der zuständigen Interessenvertretungen eine Raumverträglichkeitsstudie über die Auswirkungen und Wechselbeziehungen eines Einkaufszentrums auf die Nahversorgung insbesondere in Zusammenhang mit der Meidlinger Hauptstraße und Schönbrunner Straße erstellt und als zusätzlicher Parameter für die etwaige Festlegung der Nutzflächen eines Geschäftsviertels bzw. eines Einkaufszentrums herangezogen werden. Zu berücksichtigen sind jedenfalls auch lokale Infrastrukturmängel im sozialen Bereich.

Hiedurch soll (ähnlich wie im Falle der Planungen der Bebauung der ehemaligen KDAGGründe) ein kontinuierlicher Informationsaustausch und damit eine transparente Abwicklung sichergestellt werden, damit das Projekt bereits im Entwicklungsstadium von der Akzeptanz aller Betroffenen begleitet werden kann.

Herstellung einer fußläufigen Anbindung an das U4 Center, in weiterer Folge an die Meidlinger Hauptstraße. Attraktivierung des hiezu zur Verfügung stehenden Straßenraumes durch optische Einrichtungen wie z. B. ein neues Lichtkonzept und eine attraktive Beschilderung, die diese anzustrebende fußläufige Anbindung signalisiert. Schaffung einer attraktiven fußläufigen Anbindung an den 15. Bezirk.

Sicherstellung einer möglichst friktions und barrierefreien Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel.

Bei den Planungen für die spätere Nutzung der Baulichkeiten soll auf die Schaffung einer möglichst umfangreichen Angebotspalette Wert gelegt werden, wobei die Einrichtung von Freizeit , Sport , Kultur und Jugendeinrichtungen sowie auch Wohnen anzustreben ist. Derartige Einrichtungen stellen eine Belebung des Gesamtkomplexes auch zu jenen Zeiten sicher (z.B. Wochenenden), an denen Büros oder Geschäfte geschlossen haben.

Im Zuge der Projektabwicklung muss sichergestellt werden, dass was Höhe und Kubaturen betrifft ein dem Umfeld verträgliches Ausmaß angewandt wird. Die maximale Ausnutzung von Gebäudehöhen und Kubaturen, so wie im ursprünglichen Projekt, würde die unerlässlich notwendige Einrichtung von Freiflächen und Grünräumen ausschließen und auch niemals die Akzeptanz der Bevölkerung finden.

Im Zuge der Neuplanung des Projekts sollen die Zu und Abfahrtsrelationen auf ihre Optimierbarkeit hin neuerlich überprüft und unter Berücksichtigung der hervorragenden Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel die Anwendung eines Stellplatzregulativs erwogen werden.

Im Zusammenhang mit dem jedenfalls zu erwartenden höheren Aufkommen an motorisiertem Individualverkehr ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Ausnahmslose Berücksichtigung jenes Kriterienkataloges, der der Stadt Wien im Falle der Beurteilung von Hochhausprojekten als Entscheidungsgrundlage dient.

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