Wien, im März 2008

2004 wurde das Komet Großbauvorhaben, ein Hochhausprojekt inklusive Einkaufszentrum erstmals öffentlich präsentiert.

Eine strategische Umweltprüfung (SUP) oder eine Umweltverträglichkeits-prüfung (UVP) sind bislang nicht erfolgt.

Die Fakten machen eine solche – aus unserer Sicht – unverzichtbar.

Eine Dokumentation der Bürgerinitiative Komet-Gründe

  1. Schadstoffbelastung

    Etwa 4.500 Menschen wohnen direkt an der extrem verkehrsbelasteten verlängerten Wiener Westeinfahrt. Ebendort wird ein u. E. vollkommen überdimensioniertes „Komet“ Einkaufs- und Bürozentrum geplant, mit 281 000 m2 auf mehr als 68.000m2 Geschossfläche, einer 550 Stellplätze Tiefgarage und einem Hochhausturm bis 78 Meter. Das Projekt brächte zumindest zusätzliche 3.900 KFZ pro Tag.

    Ein solches Großprojekt wäre nicht nur einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach vorerst notweniger Umwidmung, sondern als geplantes Großbauvorhaben auch einer so genannten strategischen Umweltprüfung (SUP) zu unterziehen, d.h. nach den europarechtlichen Bestimmungen schon vorher unter Beteiligung der betroffenen Bürger besonders sorgfältig zu erheben.

    Die geltenden und einzuhaltenden Schadstoff – und Lärmgrenzwerte werden an der Westeinfahrt Wiens bereits seit Jahren permanent überschritten.

    Der Komet Flächenwidmungsantrag sieht aus Immissionsgründen (!!!) ein Verbot zur Errichtung von Fenstern von Aufenthaltsräumen von Wohnungen entlang der Schönbrunner Schlossstrasse bis zu einer Höhe von 45 m über Wiener Null vor und die Schadstoffbelastungim Bereich der Schönbrunner Schlossstrasse wird auch in der Komet Flächenwidmungsauflage ganz klar als „angespannt“ bezeichnet.

    Es wäre Aufgabe des Gesetzgebers - unabhängig von neuen Projekten - auch bei bestehenden Strassen, die diese Werte überschreiten, Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Wohnbevölkerung zu setzen.

    Eine bereits über dem Grenzwert liegende und damit gesetzwidrige Lärm- und Abgasbelastung darf nicht, weil sie schon jetzt überdimensional ist, durch Riesenprojekte noch weiter erhöht werden.

    Als Referenzwerte für das Kometprojekt wurden von verantwortlichen Stellen NICHT die Daten der verkehrsnahen - und daher mit den Gegebenheiten in der Schönbrunner Schlossstrasse vergleichbaren - Messstation Hietzinger Kai heran gezogen, sondern unabhängig von Verkehrsnähe und/oder Verkehrsfrequenz Daten der abgelegenen Messstelle Gaudenzdorf.

    Die Messstelle Gaudenzdorf befindet sich in einer verkehrsberuhigten Seitengasse

    (Ecke Dunklergasse / Olga Perlweg) Dort gemessene Schadstoffwerte sind in keiner Weise repräsentativ für die Situation der Komet-Gründe. Die vorhandenen Werte aus der Dunklergasse müssten in etwa verdoppelt werden um die realen Gegebenheiten an der Schönbrunner Schlossstrasse entsprechend wiederzugeben.

    Es sei noch angemerkt, dass sich die schluchtartige Verbauung im Bereich der Kometgründe im Vergleich zur offenen Situation im Bereich Hietzinger Kai zusätzlich negativ auf die Schadstoffkonzentrationen auswirken würde.

    Das Umweltinformationsgesetz (UIG) sichert den BürgerInnen weitgehende Informationsrechte zu. Selbstredend ist eine realitätsbezogene, relevante und unbefangene und aktuelle Datenerhebung im Vorfeld sicher zu stellen.

    Wir fordern diese ein.

    Die Komet Bürgerinitative hält eine Prüfung der Verträglichkeit für unerlässlich.

    In der Folge einige der zur Verfügung stehenden Daten.

    1. Stickstoffdioxid – NO2

      Überschreitungen bis 150%

      Stickstoffdioxid – NO2 2004 2005 2006 Grenzwert

      Messstelle

      ab 2010: 30 + 5
      ab 2012: 30

      Hietzinger Kai JMW µg/m3

      68

      73

      74

      30 + 10

      Hietzinger Kai HMW Tage Überschreitung pro Jahr

      21

      68

      61

      0

      Für 2007 gibt es noch keine Jahresübersicht

      Verkehrsnah werden die Grenzwerte für den Jahresmittelwert bereits heute um bis zu 150% überschritten, wie die Messungen der Messstelle Hietzinger Kai belegen.

      Die städtische Hintergrundbelastung durch NO2 liegt auch bereits heute 20% über dem Grenzwert für den Jahresmittelwert. (bis 2010 innerhalb der Toleranzgrenze – diese fällt 2012)

      Besonders bedenklich ist die sehr häufige Überschreitung der Halbstundenmittelwerte, die an weitaus mehr Tagen erfolgt, als laut Luftreinhaltegesetz erlaubt ist.

    2. Feinstaub – PM10

      Überschreitungen von 33%

      Feinstaub - PM10 2004 2005 2006 Grenzwert

      Messstelle

      ab 2010: 25

      Gaudenzdorf JMW µg/m3

      24

      28

      28

      40

      Gaudenzdorf HMW Tage Überschreitung pro Jahr

      22

      46

      40

      30

      Daten aus wien.gv.at/umweltschutz/luft, Angaben in µg/m3

      Verkehrsnah werden – soweit Messdaten überhaupt zur Verfügung stehen - die Grenzwerte für den Jahresmittelwert bereits heute erreicht und/oder überschritten.

      Die Tagesmittelwerte lagen 2006 – sogar lt. Messung der abgelegenen Messstelle Gaudenzdorf - an 40 Tagen über dem zulässigen Grenzwert. Das ist eine Überschreitung von 33% Der erlaubte Grenzwert liegt derzeit bei 30 Tagen, ab 2010 bei 25 Tagen.

      Mit einer Senkung der Schadstoffwerte in den nächsten Jahren ist nicht zu rechnen.

    3. Aktuelle Feinstaubmessung

      Im Auftrag der Bürgerinitiative Kometgründe wurde direkt vor Ort des geplanten Kometprojekts, vor dem Haus Schönbrunner Schlossstrasse, von Experten der Umweltorganisation Greenpeace eine Zweistundenmessung vorgenommen.

      Trotz mittelstarkem Westwind, der bekanntlich die Feinstaubkonzentration durch Luftvermischung verringert, lag der PM10-Wert während des Messzeitraumes permanent um und/oder knapp unter bzw. auch punktuell gravierend über dem erlaubten Halbstundenmittelwert (50 Mikrogramm pro Kubikmeter).

      Bei Windstille, beispielsweise bei andauerndem Hochnebel im Winter und bei langen trockenen Hitzeperioden im Sommer ist daher mit sehr massiven Überschreitungen des Grenzwertes zu rechnen.

      Ein Großbauprojekt, das in einem Gebiet wie hier an der Westeinfahrt zusätzlichen Verkehr erzeugt und die ohnehin schon bedenkliche Schadstoffsituation weiter verschärft, ist daher unserer Meinung nach unzulässig und sollte in jedem Fall einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden.

      Messung Greenpeace vom 9.10.07

      feinstaub

      Adäquate Langzeitmessungen liegen nicht vor, da an der verkehrsnahen Messstelle Hietzinger Kai Feinstaubmessungen nicht vorgenommen werden. Wir sehen das als grobe Unterlassung, einhergehend mit der Aufrechterhaltung von wenig relevanten Daten.

  2. Lärmbelastung

    permanente Überschreitungen bis 40%

    Zufahrtsstrasse Tag / dB Grenzwert / dB Nacht / dB Grenzwert / dB

    Linke Wienzeile

    70 – 75

    60

    60 – 70

    50

    Schönbrunner Schlossstrasse bis Ruckergasse

    70 – 75

    60

    65 – 70

    50

    Schönbrunner Schlossstrasse ab Kreuzung Ruckergasse

    75 – 80

    60

    65 – 70

    50

    Schönbrunnerstrasse ab Kreuzung Ruckergasse

    65 – 70

    60

    60 – 65

    50

    Fabriksbrücke

    65 – 70

    60

    55 – 60

    50

    Ruckergasse

    70 – 75

    60

    60 – 65

    50

    Alle im Bereich des Projekts liegenden Strassenzüge, besonders aber das „Komet Eck“ – Schönbrunner Schlossstrasse / Ruckergasse - sind bereits von permanenten Grenzwertüberschreitungen von bis zu 40% betroffen.

    Die WHO Grenzwerte zum vorbeugenden Gesundheitsschutz liegen niedriger als die der Stadt Wien - nämlich bei 55 dB bei Tag und 45 dB bei Nacht.

    Bei Werten über 55 dB bei Nacht steigt das Herzinfarktrisiko lt. WHO um 20%!

    Hieran gemessen betragen die Überschreitungen bereits bis zu 55%, liegen also weit jenseits eines gesundheitsverträglichen Ausmaßes.

    Der weitere, mit dem Großbauvorhaben einhergehende Lärmzuwachs wird von den Projektbetreibern und MitarbeiterInnen des ZT Büro Rosinak jedoch egalisiert. Dabei wird argumentiert, dass das menschliche Gehör ab einem gewissen bestehenden Lärmpegel eine weitere Lärmsteigerung gar nicht mehr wahrnehmen würde.

    Zumindest das menschliche Nervensystem nimmt Lärmsteigerungen u. E. sicher wahr.

    Falls sich die Prognosen des ZT Büro Rosinak als nicht zutreffend erweisen sollten und Gesundheitsschädigungen nach sich zögen – würde sich das ZT Büro Rosinak für Entschädigungsansprüche wohl kaum für zuständig erachten.

    Zweifelsohne als verantwortlich sehen wir die Wiener Stadtplanung, die u.E. den eigenen Verpflichtungen hier nicht nachgekommen ist, indem eine SUP abgelehnt wurde und auch eine UVP bislang nicht eingebracht wurden.

  3. Verkehrssituation

    1. Verkehrszählungen

      Nachfolgende Daten sind im Bericht des ZT Büro Rosinak als Zählung vom 20.2.2007 ausgewiesen.

      Die Zählung bezieht sich auf PKW Einheiten pro Stunde. 

      (Eine PKW Einheit ist ein Fahrzeug mit 6m. LKW = 2 Einh., Sattelschlepper = 3 Einh.)

      Über Busse, LKW und sonstige Fahrzeuge gibt es daher keine Angaben.

      Zur Linken Wienzeile und Schönbrunnerstrasse werden keine Angaben gemacht.

      Angaben Bericht Rosinak PKW – Bestandzählung

      PKW Einh./h 6.00 - 9.00 PKW Einh./h 16.00 - 19.00

      L. Wienzeile und Schönbrunnerstr.

      keine Angaben

      keine Angaben

      Schönbrunner Schlossstr. – westlich Rotenmühlg.

      1.670

      1.750

      Schönbrunner Schlossstr. – westlich Ruckergasse

      2.080

      1.990

      Schönbrunner Schlossstr. – westlich Mdl.Hauptstr.

      2.210

      2.370

      Rotenmühlgasse – südlich Schönbrunnerstrasse

      280

      190

      Rotenmühlgasse - nördlich Schönbrunnerstrasse

      135

      60

      Ruckergasse

      1.300

      1.590

      Fabriksgasse

      890

      1.050

      In der, der Stadtentwicklungskommission vorgelegten Darstellung wurden nachfolgende Daten präsentiert. Die Angaben beziehen auf den Bestandsverkehr

      (PKW/h)

      Angaben PKW – Bestandsangaben Komet Präsentationsbroschüre

      PKW Einh./ h 6.00 – 9.00 PKW Einh. / h 16.00 -19.00

      Schönbrunner Schlossstr. – westlich Rotenmühlg.

      1.990

      1.930

      Schönbrunner Schlossstr. – westlich Ruckergasse

      2.280

      2.200

      Schönbrunner Schlossstr. – westlich Mdl.Hauptstr.

      2.860

      2.490

      Rotenmühlgasse – südlich Schönbrunnerstrasse

      240

      220

      Rotenmühlgasse - nördlich Schönbrunnerstrasse

      50

      50

      Ruckergasse

      560

      580

      Fabriksgasse

      50

      50

      Schönbrunnerstrasse – westlich Ruckergasse

      280

      360

      Linke Wienzeile

      880

      1.050

      Insgesamt ergibt das ein Spitzenzeitenmittel von rd. 9000 PKW / h - samt dazugehöriger Schadstoff und Lärmbelastung für die AnrainerInnen - in einem Planquadrat von lediglich etwa 800 x 250 Metern. 

      Der ORF(2007) sprach von 40 000 KFZ, die täglich auf der Schönbrunner Schlossstrasse fahren, was etwa der Situation auf der Inntalautobahn entspräche.

    2. Zusatzbelastungen durch Komet-Großbauvorhaben

      Zusatzbelastungen lt. Präsentationsbroschüre (PKW-E/h)

      Zufahrt Abfahrt

      Schönbrunner Schlossstr. – westlich Rotenmühlg.

      150

      165

      Schönbrunner Schlossstr. – westlich Ruckergasse

      160

      175

      100

      260

      Schönbrunner Schlossstr. – westlich Mdl.Hauptstr.

      70

      190

      Rotenmühlgasse - südlich Schönbrunnerstrasse

      Rotenmühlgasse - nördlich Schönbrunnerstrasse

      10

      10

      Ruckergasse

      30

      70

      Lobkowitzbrücke

      50

      130

      Schönbrunnerstrasse – westlich Ruckergasse

      5

      10

      Linke Wienzeile

      45

      45

      Der für ein 13.000 m2 Einkaufszentrum zu erwartende erhebliche LKW-Zulieferverkehr wurden hier nicht als Zusatzbelastung ausgewiesen.

      Die vorliegenden Berechnungen bezogen sich auf angenommene 11.000 m2 EKZ. Heute ist bereits die Rede von 13.000 m2. Dazu fehlen die Angaben.

      Im Bericht Rosinak auch 2.230 m2 Seminar- und Lagerräumeauf, die in der Berechnung des Verkehrsaufkommens angeblich keine externen Wege verursachen.

      Dieser Darstellung muss entschieden widersprochen werden.

      Tageswege lt. Bericht Rosinak 

      Wege gesamt MIV ÖV

      NMV

      Lebensmittelmarkt 3.500m2

      2.641

      890

      735

      998

      EKZ, Gastronomie 7.500m2

      7.617

      1.408

      5.118

      1.091

      Büros 39.000m2

      1.790

      1.201

      442

      147

      Gesamt

      12.048

      3.499

      6.313

      (MIV = Motorisierter Individualverkehr, ÖV = Öffentliche Verkehrsmittel, NMV = Nichtmotorisierter Verkehr)

      Nach aktuellem Stand wird die Einkaufszentrumsfläche nun mit 13.000 m2 angegeben, das sind um 2.000 m2 mehr, als im Bericht des ZT Büro Rosinak berücksichtigt wurden.

    3. „Prognose“

      Das Büro Rosinak erstellte aufgrund des DTV (durchschnittlicher Tagesverkehr) eine „Prognose“ wie folgt: 

      Jahr DTV/KFZ

      1985

      23.400

      1990

      22.800

      1995

      27.600

      2000 / 1

      27.400

      Für z.B. 2008 / etc. wurden keine Angaben gemacht.

      Das Verkehrsaufkommen wird als gleich bleibend eingestuft.

      Wesentliche Schwankungen liegen lt. Büro Rosinak außerhalb der Spitzenstunden.

      Die Relevanz dieser Annahmen muss bezweifelt werden.

    4. Stellplatzanalyse

      Angaben aus Bericht Rosinak

      Stellplätze 10.00 – 11.00 17.00 – 18.00

      Unbeschränktes Parken

      632

      98%

      93%

      Kurzparker

      9

      89%

      78%

      Temporäre Ladezone

      18 / 0

      61%

      -

      Taxi

      10

      30%

      40%

      Behinderte

      4

      100%

      75%

      Summe

      673 / 655

      Schlussfolgerung Rosinak: Reserve: PKW-Stellplätze 28 (Erhebung vom 21.6.06)

      Eine Reserve von 28 Stellplätzen, bei gleichzeitig erfolgender Schleifung von mindestens 250 Stellplätzen auf den bestehenden Parkplätzen und in der Fabriksgasse kann nicht ausreichend sein. 

      Eine Prognose für die Jahre ab 2010 liegt nicht vor, obwohl gegenwärtig von einem Baubeginn frühestens 2009 / 2010 ausgegangen werden muss.

      Mit einer längeren Verzögerung des Baubeginns ist unbedingt zu rechnen, da einige Liegenschaftsbesitzer, die in der Planung vorauseilend nicht mehr aufgeschienen sind, auf dem Baugelände verbleiben wollen.

      Mit Einsprüchen und längeren Verfahren ist daher zu rechnen.

Schlussfolgerungen aufgrund der vorliegenden Daten:

  1. Im Bereich der verlängerten Wiener Westeinfahrt werden die Grenzwerte von Stickstoffdioxid, Feinstaub und Lärm bereits jetzt permanent, oft sogar in gravierendem Ausmaß, überschritten.

  2. Bereits jetzt stellt die Schadstoff- und Lärmbelastung eine unzumutbare und ernste Gesundheitsgefährdung für die Wohnbevölkerung dar.

  3. Es besteht die klare Verpflichtung des Gesetzgebers, die Luft – und Lärmsituation zu verbessern – insbesondere auch im Hinblick auf die in den nächsten Jahren geplante Absenkung der Grenzwerte und die zu erreichenden Klimaziele.

  4. Dies ist nur durch eine Verkehrsreduktion zu erreichen, keinesfalls aber durch die Errichtung eines Großprojekts, das zusätzlichen Verkehr anzieht.

  5. Die Planung eines Großprojekts, das in einem Gebiet, wie der verlängerten Westeinfahrt Verkehr vorsätzlich programmiert und damit die ohnehin schon bedenkliche Schadstoffsituation weiter verschärft, ist daher gesetzeswidrig und unzulässig.

  6. Die Daten des ZT Büro Rosinak erscheinen hinsichtlich Aussagekraft und Prognosen auch über einen mittel- und langfristigen Zeitraum nicht ausreichend. und nicht nachvollziehbar.

  7. Auch die Feststellung im Erläuterungsbericht zum Flächenwidmungsplan, dass auf Grund der zu erwartenden Entwicklungen keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, erweist sich unserer Meinung nach als unrichtig und als nicht nachvollziehbar..

  8. Eine Prüfung der Umweltverträglichkeit ist daher unerlässlich.

Kommentar:

Die vorsätzliche Planung eines weiteren Verkehrsmagneten bei schon jetzt höchst alarmierender Umweltsituation im Bereich der verlängerten Wiener Westeinfahrt stößt auf Unverständnis und starke Widerstände von Seiten der Wohnbevölkerung. Aufgrund der Projektnähe zum Weltkulturerbe Schloss Schönbrunn kam es auch schon zu Einwänden der UNESCO, was in der Folge zwar eine Reduktion der ursprünglich geplanten Turmhöhe nach sich zog, das überdimensionierte und unverträgliche Gesamtvolumen aber nur marginal reduzierte.

Die Umwidmung für „Komet“ sei dagegen „fix“, verlautet aus dem Rathaus. Ein „Beirat“ als „Beiwerk“ soll nur mehr die Ausgestaltung des Umfeldes besorgen und der 12. Bezirk hofft dabei auf Unterstützung des Projektbetreibers.

Die Komet Bürgerinitiative hat daher nach schwieriger Einsichtnahme in das vom Projekt-Betreiber beauftragte Verkehrs- und Umweltgutachten im Sommer 2007 den Verkehrsstadtrat angeschrieben und diesen „angesichts von um ihre Gesundheit fürchtenden AnrainerInnen, Kyoto -Zielen und Klimawandel“, ersucht selbst ein entsprechendes Verkehrs- und Umweltgutachten im Sinne der europäischen SVUP - Richtlinien vor weiterer Behandlung des Flächenwidmungsplanes für die Stadt Wien in Auftrag zu geben.

Ihm selbst waren die Anliegen der besorgten Bürger leider keine Zeilen wert, er ließ aber nach weiterem Nachfragen nunmehr durch seine Fachabteilung MA 21B in kaum verständlichem Amtsdeutsch die ablehnende Antwort zukommen:

„Ad 1) Schall“ wird ein „Immissionsniveau“ von 70..75 dB am Tag und 65..70 dB in der Nacht und die deutliche Überschreitung des für das Wohngebiet gültigen „Planungsrichtwertes“ von 55 dB / 45 dB zugestanden! Die Zusatzimmission durch die Garagenein- und ausfahrt des Projektes überschreite aber den „Planungsrichtwert“ nicht, Punktum. „Wäre ja noch schöner, wenn mehr als 55 dB dazukämen!“ denkt erschreckt der Leser, der diesen Text zu entziffern versucht.

Denn schon bei Gesamtwerten über 55 dB bei Nacht steigt z.B. das Herzinfarktrisiko eines jeden Betroffenen um 20%. Daher sollte laut Österr. Arbeitsring für Lärmbekämpfung (ÖAL), 65 dB am Tag und 55 dB in der Nacht absolute Obergrenze für alle Planungen darstellen. Widmungen, die zusätzlich Verkehr erzeugen werden, wären daher zu unterlassen.

Ein geplantes Großprojekt, wie „Komet“ steht der Umsetzung dieser Notwendigkeiten hier also gänzlich entgegen und die zuständige Behörde sagt auf Wienerisch dazu nur „bist eh’ schon terisch, was willst denn noch?“

Schadstoffe werden – wie schon angeführt - anhand von Daten der städtischen Messstelle „Gaudenzdorf“ verglichen. Diese befindet sich in der abgelegenen Dunklergasse. Die Messstelle Hietzinger Kai, im Amtshaus liegt direkt neben der Westeinfahrt, misst leider noch immer nicht den Feinstaub, aber die dortigen vNOx -Messungen liegen permanent und bis 150% (!!) über dem erlaubten Grenzwert. Da die Grenzwerte zukünftig weiter abgesenkt werden sollen, ist auch die Bewilligung einer Schadstoffsteigerung durch ein Großprojekt wohl nicht zulässig, denkt man.

Laut amtlicher Antwort „ad 2 Luftschadstoffe“, ist aber die Messstelle „Hietzinger Kai“ eben „nicht zuständig“, weil „die Luftsituation zwischen Ring, Wiedner Hauptstrasse, Wienerbergstrasse, Schönbrunn bis zur Gablenzgasse und Burggasse“ nur „repräsentativ durch Gaudenzdorf“ erfolgen könne, Punktum. Die Möglichkeit Feinstaub auch „mobil“ direkt an Ort und Stelle zu messen, ist den Verantwortlichen für die Stadtplanung wohl entgangen.

Die Bürgerinitiative möchte keinen Abspeisung mit fadenscheinigen Vorwänden, sondern eine seriöse Prüfung der Umweltverträglichkeit, ausgehend von realistischen Basisannahmen.